FRAUENARZTPRAXIS
DR. DE HESSELLE

SCHWANGERSCHAFT

SCHWANGERSCHAFT

Ringelröteln
Varizella-Zoster-Virus
Toxoplasmose
Streptokokken
Chlamydien Test
Gonorrhoe
Pilzdiagnostik
Blutgruppenbestimmung
Infektionsverhütung
Zuckerkrankheit
Störung der Erbanlagen

Ein wichtiger Punkt zur Vorbereitung auf eine Schwangerschaft ist eine Rötel-Impfung.

Selbstverständlich berate ich Sie hier gerne.

Ringelröteln (Parvovirus B19)

Wichtig zu wissen ist, dass die Ringelrötelninfektion im Erwachsenenalter in mehr als 60% ohne charakteristische Symptome verläuft. Daher kann die Infektion nur serologisch (IgG – und IgM – Antikörperbestimmung) erkannt werden, so auch in der Schwangerschaft.

Die Ringelröteln werden durch ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich ebenso wie bei den Windpocken um eine Tröpfcheninfektion. Auch hier sind Patientinnen, die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60%), vor einer Erkrankung in der Schwangerschaft geschützt.

Bei nicht geschützten Patientinnen besteht ein erhöhtes Risiko für fetale Komplikationen (ausge-prägte Anämie und Wassersucht), die ohne Blutaustausch zum Absterben der Frucht führen kön-nen, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Hautausschlages am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen.

Varizella-Zoster-Virus (Windpocken)

Eine Windpockeninfektion kann in der Frühschwangerschaft bis ca. 23. Woche zu einem soge-nannten kongenitalen Varizellen-Syndrom (Hautnarben, Gliedmaßenveränderungen, geringes Ge-burtsgewicht, Lähmungen u.a.) führen, welches mit einer Häufigkeit von 1-2% bei den erkrankten Patientinnen auftritt. Auch bei einer erstmaligen Windpockeninfektion der Mutter kurz vor der Geburt kann es beim Kind zu einer schwer verlaufenden Infektion, ggf. auch mit Folgeschäden kommen.

Auch hier sind Schwangere, die die Erkrankung schon durchgemacht haben, geschützt. Dies ist bei ca. 94% aller Schwangeren der Fall. Bei nicht geschützten Schwangeren, die Kontakt mit Windpockenpatienten haben, kann der Erkrankung durch die rechtzeitige Gabe eines Immunglobulins in ca. 50% vorge-beugt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Antikörper zu bestimmen. Bei Kontakt mit Infizierten besteht Ansteckungsgefahr einige Tage vor Auftreten der Bläschen bis zur Verkrustung der Mehrzahl der Pusteln.

Toxoplasmose

Diese Infektion, die hauptsächlich durch Katzenkontakt sowie den Genuss vom rohen Fleisch zu-stande kommt, führt bei gesunden Schwangeren selten zu Symptomen. Bei Erstinfektionen der Mutter kurz vor oder während der Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende Folgen auftreten, die von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit reichen.

In Deutschland haben ca. 35 bis 40% aller schwangeren Patientinnen diese Infektion durchgemacht und sind daher geschützt. Bei Patientinnen, die Katzenkontakt haben oder rohes Fleisch gegessen haben, sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft erfolgen. Wenn es keinen AK. Schutz gibt, dann weitere Kontrollen alle 2 Monate. Falls eine akute Infektion festgestellt wird, wird eine Behandlung je nach Schwangerschaftsalter empfohlen.

 

Untersuchung auf Streptokokken – Bakterien im Vaginalabstrich

Kurz vor der Geburt, ca. in der 34. – 38. Schwangerschaftswoche, kann durch die Untersuchung eines Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können und dann zu schweren Infektionen, wie z.B. zur Lungenentzündung, beim Kind führen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um BStreptokokken. Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, kann während der Geburt eine ent-sprechende Therapie erfolgen.

 

Chlamydientest

Chlamydien können zu vorzeitigen Wehen oder Blasensprung führen, beim Neugeborenen zu Augenentzündungen und anderen Infektionen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen Test in der Frühschwangerschaft vor. Sinnvoll wäre auch eine Kontrolle am Ende der Schwangerschaft.

 

Gonorrhoe

Nach der Geburt erhält Ihr Kind eine sogenannte Crede’sche Prophylaxe. Hierbei wird dem Neugeborenen 0,5 – 1%-ige Silbernitratlösung in die Lidfalten des Auges geträufelt, um eine Au-geninfektion mit Gonokokken zu verhindern. Dies ist für Ihr Kind jedoch schmerzhaft. Falls daher vor Geburt durch die Untersuchung eines Abstriches eine Infektion mit Gonokokken ausgeschlos-sen werden kann, ist die Crede’sche Prophylaxe nicht erforderlich.

 

Pilzdiagnostik

Aus dem Scheidenabstrich kann eine Pilzkultur angelegt werden. Bei einem bestehenden Scheidenpilzbefall der Mutter, der auch ohne Beschwerden vorhanden sein kann, ist eine Infektion des Kindes während des Geburtsvorganges möglich. Diese Infektion führt beim Neugeborenen in vielen Fällen zu einem Pilzbefall, besonders im Bereich der Mundhöhle und der Haut. Bei Frühgeborenen kann es in Einzelfällen auch zu einer schweren Allgemeininfektion kommen.

 

Blutgruppenbestimmung

Zu Beginn der Schwangerschaft sollte eine Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes erfolgen, um ggf. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der An-tikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu über-prüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, erhalten Sie in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper gegen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen. Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasseruntersuchung notwendig sein oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen Zeitpunkt. Durch diese Spritze wird Ihr Antikörpersuchtest positiv, doch zeigt dies lediglich die Wirkung der Spritze an und bedeutet keine Gefahr für Ihr Kind.

 

Infektionsverhütung

Zu Beginn der Schwangerschaft wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen, die feststellt, ob Sie gegenüber einer Infektion mit dem Rötelnvirus immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Ebenso wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B – Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist. Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Test zum Ausschluss einer Lues (Syphillis)

 

Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft

Im Rahmen der Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten, die sich nach der Entbin-dung meist wieder bessert (Gestationsdiabetes). Im Rahmen der Routineuntersuchungen werden ca. 20% dieser Erkrankungen nicht erkannt.

Durch den erhöhten Blutzuckerspiegel kann sich beim Kind eine erhöhte Rate von Missbildungen ergeben, ein zu großes Herz, ein zu großes Kind oder in Extremfällen ein Absterben des Kindes im Mutterleib. Wir empfehlen Ihnen daher die Durchführung eines Zuckerbelastungstests zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche, um diese Erkrankung auszuschließen.

 

 

Störungen der Erbanlagen

Risikoabschätzung für ein Down-Syndrom, ein Edwards-Syndrom und das Syndrom des „offenen Rückens“ (Spina-bifida). Das Risiko für ein Down-Syndrom (auch „Mongolismus“ genannt) steigt mit dem mütterlichen Alter, kann aber auch schon bei jungen Frauen auftreten.

Für einige Chromosomenstörungen des Kindeskann ein Bluttest in der Frühschwangerschaft durchgeführt werden. Der Test kann Hinweise geben auf eine Trisomie 21 (Down-Syndrom, auch „Mongolismus“ genannt, die häufigste Chromosomenstörung), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom, das zu Minderwuchs, psychomotorischer Retardierung und hoher Sterblichkeit im ersten Lebensjahr führt), einen offenen Rücken (Spina-bifida oder andere Neuralrohrdefekte).

Eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie mit einer anschließenden Untersuchung der Chromosomen Ihres Kindes ist bislang die einzige Methode, die den sicheren Nachweis einer Trisomie 21 ermöglicht.

Diese Punktion ist jedoch mit einem – wenn auch geringen – Risiko verbunden, dass ein gesundes Kind geschädigt wird. Einzelheiten über diese Untersuchungen sowie die für Sie persönlich geeignete Methoden, besprechen Sie bitte mit Ihrer Frauenärztin.

 

Ringelröteln
Varizella-Zoster-Virus
Toxoplasmose
Streptokokken
Chlamydien Test
Gonorrhoe
Pilzdiagnostik
Blutgruppenbestimmung
Infektionsverhütung
Zuckerkrankheit
Störung der Erbanlagen

Ein wichtiger Punkt zur Vorbereitung auf eine Schwangerschaft ist eine Rötel-Impfung.

Selbstverständlich berate ich Sie hier gerne.

Ringelröteln (Parvovirus B19)

Wichtig zu wissen ist, dass die Ringelrötelninfektion im Erwachsenenalter in mehr als 60% ohne charakteristische Symptome verläuft. Daher kann die Infektion nur serologisch (IgG – und IgM – Antikörperbestimmung) erkannt werden, so auch in der Schwangerschaft.

Die Ringelröteln werden durch ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich ebenso wie bei den Windpocken um eine Tröpfcheninfektion. Auch hier sind Patientinnen, die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60%), vor einer Erkrankung in der Schwangerschaft geschützt.

Bei nicht geschützten Patientinnen besteht ein erhöhtes Risiko für fetale Komplikationen (ausgeprägte Anämie und Wassersucht), die ohne Blutaustausch zum Absterben der Frucht führen können, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Hautausschlages am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen.

Varizella-Zoster-Virus (Windpocken)

Eine Windpockeninfektion kann in der Frühschwangerschaft bis ca. 23. Woche zu einem soge-nannten kongenitalen Varizellen-Syndrom (Hautnarben, Gliedmaßenveränderungen, geringes Ge-burtsgewicht, Lähmungen u.a.) führen, welches mit einer Häufigkeit von 1-2% bei den erkrankten Patientinnen auftritt. Auch bei einer erstmaligen Windpockeninfektion der Mutter kurz vor der Geburt kann es beim Kind zu einer schwer verlaufenden Infektion, ggf. auch mit Folgeschäden kommen.

Auch hier sind Schwangere, die die Erkrankung schon durchgemacht haben, geschützt. Dies ist bei ca. 94% aller Schwangeren der Fall. Bei nicht geschützten Schwangeren, die Kontakt mit Windpockenpatienten haben, kann der Erkrankung durch die rechtzeitige Gabe eines Immunglobulins in ca. 50% vorge-beugt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Antikörper zu bestimmen. Bei Kontakt mit Infizierten besteht Ansteckungsgefahr einige Tage vor Auftreten der Bläschen bis zur Verkrustung der Mehrzahl der Pusteln.

Toxoplasmose

Diese Infektion, die hauptsächlich durch Katzenkontakt sowie den Genuss vom rohen Fleisch zu-stande kommt, führt bei gesunden Schwangeren selten zu Symptomen. Bei Erstinfektionen der Mutter kurz vor oder während der Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende Folgen auftreten, die von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit reichen.

In Deutschland haben ca. 35 bis 40% aller schwangeren Patientinnen diese Infektion durchgemacht und sind daher geschützt. Bei Patientinnen, die Katzenkontakt haben oder rohes Fleisch gegessen haben, sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft erfolgen. Wenn es keinen AK. Schutz gibt, dann weitere Kontrollen alle 2 Monate. Falls eine akute Infektion festgestellt wird, wird eine Behandlung je nach Schwangerschaftsalter empfohlen.

 

Untersuchung auf Streptokokken – Bakterien im Vaginalabstrich

Kurz vor der Geburt, ca. in der 34. – 38. Schwangerschaftswoche, kann durch die Untersuchung eines Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können und dann zu schweren Infektionen, wie z.B. zur Lungenentzündung, beim Kind führen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Streptokokken. Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, kann während der Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.

 

Chlamydien Test

Chlamydien können zu vorzeitigen Wehen oder Blasensprung führen, beim Neugeborenen zu Augenentzündungen und anderen Infektionen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen Test in der Frühschwangerschaft vor. Sinnvoll wäre auch eine Kontrolle am Ende der Schwangerschaft.

 

Gonorrhoe

Nach der Geburt erhält Ihr Kind eine sogenannte Crede’sche Prophylaxe. Hierbei wird dem Neugeborenen 0,5 – 1%-ige Silbernitratlösung in die Lidfalten des Auges geträufelt, um eine Augeninfektion mit Gonokokken zu verhindern. Falls daher vor Geburt durch die Untersuchung eines Abstriches eine Infektion mit Gonokokken ausgeschlossen werden kann, ist die Crede’sche Prophylaxe nicht erforderlich.

 

Pilzdiagnostik

Aus dem Scheidenabstrich kann eine Pilzkultur angelegt werden. Bei einem bestehenden Schei-denpilzbefall der Mutter, der auch ohne Beschwerden vorhanden sein kann, ist eine Infektion des Kindes während des Geburtsvorganges möglich. Diese Infektion führt beim Neugeborenen in vielen Fällen zu einem Pilzbefall, besonders im Bereich der Mundhöhle und der Haut. Bei Frühgeborenen kann es in Einzelfällen auch zu einer schweren Allgemeininfektion kommen.

 

Blutgruppenbestimmung

Zu Beginn der Schwangerschaft sollte eine Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes erfolgen, um ggf. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, erhalten Sie in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper gegen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen. Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasseruntersuchung notwendig sein oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen Zeitpunkt. Durch diese Spritze wird Ihr Antikörpersuchtest positiv, doch zeigt dies lediglich die Wirkung der Spritze an und bedeutet keine Gefahr für Ihr Kind.

Infektionsverhütung

Zu Beginn der Schwangerschaft wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen, die feststellt, ob Sie gegenüber einer Infektion mit dem Rötelnvirus immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Ebenso wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B – Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchfüh-ren zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist. Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Test zum Ausschluss einer Lues (Syphilis)

Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft

Im Rahmen der Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten, die sich nach der Entbindung meist wieder bessert (Gestationsdiabetes). Im Rahmen der Routineuntersuchungen werden ca. 20% dieser Erkrankungen nicht erkannt.

Durch den erhöhten Blutzuckerspiegel kann sich beim Kind eine erhöhte Rate von Missbildungen ergeben, ein zu großes Herz, ein zu großes Kind oder in Extremfällen ein Absterben des Kindes im Mutterleib. Wir empfehlen Ihnen daher die Durchführung eines Zuckerbelastungstests zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche, um diese Erkrankung auszuschließen.

Störungen der Erbanlagen

Risikoabschätzung für ein Down-Syndrom, ein Edwards-Syndrom und das Syndrom des „offenen Rückens“ (Spina-bifida). Das Risiko für ein Down-Syndrom (auch „Mongolismus“ genannt) steigt mit dem mütterlichen Alter, kann aber auch schon bei jungen Frauen auftreten.

Für einige Chromosomenstörungen des Kindeskann ein Bluttest in der Frühschwangerschaft durchgeführt werden. Der Test kann Hinweise geben auf eine Trisomie 21 (Down-Syndrom, auch „Mongolismus“ genannt, die häufigste Chromosomenstörung), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom, das zu Minderwuchs, psychomotorischer Retardierung und hoher Sterblichkeit im ersten Lebensjahr führt), einen offenen Rücken (Spina-bifida oder andere Neuralrohrdefekte).

Eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie mit einer anschließenden Untersuchung der Chromosomen Ihres Kindes ist bislang die einzige Methode, die den sicheren Nachweis einer Trisomie 21 ermöglicht.

Diese Punktion ist jedoch mit einem – wenn auch geringen – Risiko verbunden, dass ein gesundes Kind geschädigt wird. Einzelheiten über diese Untersuchungen sowie die für Sie persönlich geeignete Methoden, besprechen Sie bitte mit Ihrer Frauenärztin.